Alterseinkünftegesetz
Die steigende Lebenserwartung. In Deutschland beziehen Frauen heute fast doppelt so lange Rente wie vor 40 Jahren.
Bei Männern hat sich die Bezugsdauer um rund 50% erhöht. Außerdem müssen immer weniger Arbeitnehmer für
immer mehr Rentner aufkommen.
Der harte Schnitt - das Alterseinkünftegesetz ab 2005.
- Nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) werden Renten
(gesetzliche und private Basis-Renten) nachgelagert besteuert.
- Ziel: Rentner werden zu Steuerzahlern – nur so bleibt der Staatshaushalt langfristig finanzierbar
- Alle politischen Parteien sind sich einig – kein Regierungswechsel wird die Entscheidung
rückgängig machen.
Die Steuerentlastung wächst von Jahr zu Jahr.
Aber es gibt auch positive Aspekte des Alterseinkünftegesetzes. Das Volumen an steuerlich abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen nimmt jährlich zu.
In 2005 sind 60% dieser Vorsorgeaufwendungen steuerfrei, maximal bis zu einer Höhe
von EUR 12.000,00 (bei Ledigen; bei Verheirateten verdoppeln sich die Freibeträge). Der Freibetrag
steigt jedes Jahr um 2% Punkte an, sodass in 2025 100% und damit maximal EUR 20.000,00
(Ledige) erreicht sind.
Veranlagungsjahr
Steuerfreier Teil der Renten-
und Vorsorgebeiträge
2005
60%
2007
64%
2009
68%
2011
72%
2013
76%
2015
80%
2017
84%
2019
88%
2021
92%
2023
96%
2025
100%
Referenzierte Versicherungen:
Der harte Schnitt - das Alterseinkünftegesetz ab 2005.
- Nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) werden Renten
(gesetzliche und private Basis-Renten) nachgelagert besteuert. - Ziel: Rentner werden zu Steuerzahlern – nur so bleibt der Staatshaushalt langfristig finanzierbar
- Alle politischen Parteien sind sich einig – kein Regierungswechsel wird die Entscheidung
rückgängig machen.
Aber es gibt auch positive Aspekte des Alterseinkünftegesetzes. Das Volumen an steuerlich abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen nimmt jährlich zu.
In 2005 sind 60% dieser Vorsorgeaufwendungen steuerfrei, maximal bis zu einer Höhe
von EUR 12.000,00 (bei Ledigen; bei Verheirateten verdoppeln sich die Freibeträge). Der Freibetrag
steigt jedes Jahr um 2% Punkte an, sodass in 2025 100% und damit maximal EUR 20.000,00
(Ledige) erreicht sind.
Veranlagungsjahr | Steuerfreier Teil der Renten- und Vorsorgebeiträge |
---|---|
2005 | 60% |
2007 | 64% |
2009 | 68% |
2011 | 72% |
2013 | 76% |
2015 | 80% |
2017 | 84% |
2019 | 88% |
2021 | 92% |
2023 | 96% |
2025 | 100% |
Referenzierte Versicherungen: