Zusätzlich vorsorgen mit der Direkt- versicherung über Gehaltsumwandlung
Die Beitragsbemessungsgrenze der GRV beträgt in 2025 mtl. 8.050,-€. Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Höchstbetrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich in 2025 auf mtl. 322,-€.
Der steuerfreie bAV- Höchstbeitrag in 2025 beträgt 644,-€. Das entspricht 8% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV. Über die Beträge von 322,-€ muss Sozialversicherungssteuer entrichtet werden.
Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss in die Direktversicherung einzahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Ihre Vorteile:
- Attraktive Rendite durch Steuerersparnis
- Zusätzliche Altersversorgung
- Lebenslange Rente
- Minimaler Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber
- Keine Bilanzberührung
- Kostensenkung durch Sozialversicherungsfreiheit
Interessiert? Es gibt viele gute Gründe, sich für eine Direktversicherung zu entscheiden!
Profitieren Sie von unserer Markttransparenz und unserer Erfahrung und lassen Sie sich persönlich beraten.