Zusätzlich vorsorgen mit der Direkt- versicherung über Gehaltsumwandlung
Die Beitragsbemessungsgrenze der GRV beträgt in 2021 mtl. 7.100,-€ (West) und 6.700,-€ (Ost). Die Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (West) steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Höchstbetrag für die Sozialversicherungsfreiheit beläuft sich in 2021 auf mtl. 284,-€.
Der steuerfreie bAV- Höchstbeitrag in 2021 beträgt 568,-€. Das entspricht 8% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (West). Über die Beträge von 284,-€ muss Sozialversicherungssteuer entrichtet werden.
Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss in die Direktversicherung einzahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Ihre Vorteile:
- Attraktive Rendite durch Steuerersparnis
- Zusätzliche Altersversorgung
- Lebenslange Rente
- Minimaler Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber
- Keine Bilanzberührung
- Kostensenkung durch Sozialversicherungsfreiheit
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