Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung:
Die Pensionszusage ist ein ideales Instrument, um sich und die Hinterbliebenen zu versorgen und dabei noch eine Menge Steuern zu sparen. Die Versicherungsbeiträge für die Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar. Die Pensionsrückstellungen der GmbH für die Pensionszusage wirken sich gewinnmindernd aus.
Spielen Sie mit der Pensionszusage Ihren Vorteil aus!
Wir empfehlen:
Als Altersversorgung eine Kombination aus Direktversicherung und eine Versorgungszusage, die durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert ist. Die GmbH gewährt dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungsleistung im Alter, im Falle einer Berufsunfähigkeit oder eine Hinterbliebenenversorgung. Für diese Leistungen werden Pensionsrückstellungen gebildet; zur Finanzierung wird eine Rückdeckungsversicherung angeschlossen.
Interessiert? Es gibt viele gute Gründe, sich für eine Direktversicherung zu entscheiden!
Profitieren Sie von unserer Markttransparenz und unserer Erfahrung und lassen Sie sich persönlich beraten.