Verkehrshaftungsversicherung

Frachtführerhaftpflichtversicherung:

  • Gegenstand ist die Versicherung der gesetzlichen oder vertraglichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Straßenfrachtführer für Verlust und Beschädigung des Frachtgutes
    sowie für Überschreitungen der Lieferfrist
  • Haftungsarten – der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Transporte innerhalb der BRD
    (Haftung gemäß Obligationenrecht oder gemäß Geschäftsbedingungen des Versicherungsnehmers)
    sowie auf grenzüberschreitende Transporte (Haftung gemäß Internationalem Recht – CMR)
  • Die Frachtführerhaftpflichtversicherung lehnt zudem unberechtigte Ansprüche für den
    Versicherungsnehmer ab (Rechtsschutzfunktion)

Es gibt viele gute Gründe, sich für eine Verkehrshaftungsversicherung zu entscheiden!

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STEIN & STEIN Versicherungsmakler GmbH