Bauherrenhaftpflichtversicherung

Tipp:

Bei kleineren Bausummen gilt die Versicherung in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Diese reicht jedoch meist für einen Neubau oder größere Umbauten nicht aus. Daher ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ratsam. Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn bei Bautätigkeiten Menschen verletzt werden, z. B. jemand kommt zu Fall, weil Baugeräte im Weg liegen.

Die Versicherung endet mit Abschluss der Bauarbeiten und spätestens 2 Jahre nach Vertragsbeginn. Sind die Bauarbeiten in dieser Zeit nicht abgeschlossen, so kann eine Verlängerung des Vertrages beantragt werden.

 

Es gibt viele gute Gründe, sich für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zu entscheiden!

Profitieren Sie von unserer Markttransparenz und unserer Erfahrung und lassen Sie sich persönlich beraten.

STEIN & STEIN Versicherungsmakler GmbH